Titel: Anmerkung: Keine vollständige Zahlungsverweigerung bei bestrittener Billigkeit
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 11.12.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 41/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
14002771
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 73
Anmerkung: Keine vollständige Zahlungsverweigerung bei bestrittener Billigkeit
- BGH, Urteil vom 11.12.2013 - VIII ZR 41/13 -1
Anmerkung:
Die Entscheidung, welcher zuzustimmen ist, ist zur Grundversorgung ergangen. Bei Energielieferungsverträgen außerhalb der Grundversorgung sollte aus Sicht des Lieferanten darauf geachtet werden, dass es nicht unbedingt zielführend wäre, es in dieser Frage im Energielieferungsvertrag bei einem bloßen Verweis auf die StromGVV/GasGVV zu belassen. Im Unterschied zur Grundversorgung kommt nämlich bei der Belieferung außerhalb der Grundversorgung in Fällen wie dem hier vom BGH entschiedenen, d.h. wenn der Kunde ein…