Titel: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG), Organisatorische Eingliederung; Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 7. März 2013
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 11.12.2013
Aktenzeichen: IV D 2 – S 7105/11/10001, DOK 2013/1136548
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
14002735
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2014, Seite 49
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG), Organisatorische Eingliederung; Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 7. März 2013
- BMF, Schreiben vom 11.12.2013 - IV D 2 - S 7105/11/10001, DOK 2013/1136548 -
Mit dem Bezugsschreiben1 wurden die Verwaltungsanweisungen zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft in Abschnitt 2.8 UStAE neu gefasst. Die Umsetzung dieser Regelungen macht auch im außersteuerlichen Bereich Anpassungen notwendig, die in vielen Unternehmen einen erheblichen zeitlichen Bedarf in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser besonderen Umstände ist eine Verlängerung der Übergangsregelung erforderlich.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen…