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Titel: Reichweite der Zuständigkeit einer Einigungsstelle
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 17.09.2013
Aktenzeichen: 1 ABR 24/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14002738 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2014, Seite 54

Reichweite der Zuständigkeit einer Einigungsstelle

- BAG, Beschluss vom 17.9.2013 - 1 ABR 24/12 -

Eine Einigungsstelle entscheidet selbst über die Reichweite des ihr übertragenen Regelungsauftrags. Sie ist nicht an inhaltliche Vorhaben der Betriebsparteien gebunden.

Die Betriebsparteien verhandelten vor der Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung über den Schutz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Der später klagende Betriebsrat wollte, dass in diese Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Erfassung von psychosozialen Gefährdungspotenzialen am Arbeitsplatz geregelt wird. Der Arbeitgeber hatte sich mit der…

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