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Titel: Komplettes Beweisverwertungsverbot bei nicht gerechtfertigten Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 20.06.2013
Aktenzeichen: 2 AZR 546/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14002740 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2014, Seite 54

Komplettes Beweisverwertungsverbot bei nicht gerechtfertigten Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht

- BAG, Urteil vom 20.6.2013 - 2 AZR 546/12 -

Schwerwiegende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers können nur dann gerechtfertigt sein, wenn dem Arbeitgeber keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um gegen ihn gerichtetes rechtswidriges Verhalten abzuwehren oder aufzuklären.

Der Arbeitgeber, Inhaber eines Cash-and-Carry-Marktes, hatte einen Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt, weil er davon ausging, dass der Arbeitnehmer ihn bestohlen hatte.

Der Arbeitgeber hatte Verdacht geschöpft, nachdem er in einem Mülleimer abgeschnittene Etiketten von…

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