Titel: Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.09.2013
Aktenzeichen: VII R 64/11
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Stromsteuer
Dokumentennummer:
14002737
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2014, Seite 51
Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom
- BFH, Urteil vom 25.9.2013 - VII R 64/11 -
Einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes steht für die Strommengen keine Steuerbegünstigung zu, die auf dem Betriebsgelände von Mitarbeitern eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens zur Erfüllung eines mit diesem Unternehmen abgeschlossenen Werkvertrags verbraucht werden.
Sachverhalt:
[1] I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, das Wurst- und Schinkenerzeugnisse herstellt und eine Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom besitzt. In den…