Titel: Kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung
Autor:
RAin Dr. Jutta Cantauw
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 10.12.2013
Aktenzeichen: 9 AZR 51/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
14002739
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2014, Seite 54
Kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, Urteil vom 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 -
In seiner Entscheidung vom 10.12.2013 hat sich das BAG mit den Rechtsfolgen einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung befasst. Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Überlassungserlaubnis, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt.
Die Parteien streiten, ob wegen nicht nur vorübergehender Überlassung ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher…