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Titel: Zur Bestimmung der Bemessungsleistung für erhöhten KWK-Bonus gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 bei Biomasse-Heizkraftwerk mit KWK-Anlage
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.07.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 301/12
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, KWK-G
Dokumentennummer: 14002724 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2014, Seite 19

Zur Bestimmung der Bemessungsleistung für erhöhten KWK-Bonus gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 bei Biomasse-Heizkraftwerk mit KWK-Anlage

- BGH, Urteil vom 10.7.2013 - VIII ZR 301/12 -1

Leitsatz der Redaktion:

Der nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 erhöhte KWK-Bonus ist nicht anteilig nach der nur in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Leistung, sondern anteilig nach der Leistung der gesamten Anlage zu bestimmen.

Sachverhalt:

Die Klägerin betreibt ein im Jahr 2007 in Betrieb genommenes Biomasse-Heizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlage. Im Jahr 2009 speiste das Biomasse-Heizkraftwerk insgesamt 9.031.240 Kilowattstunden an Strom in das Netz der Beklagten ein. Davon wurden 1.510.294 Kilowattstunden in…

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