Titel: Steuerliches Einlagekonto bei Regiebetrieben – Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresergebnisses
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.09.2013
Aktenzeichen: I R 77/11
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Handelsrecht,
Jahresabschluss,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
14002730
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2014, Seite 21
Steuerliches Einlagekonto bei Regiebetrieben – Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresergebnisses
- BFH, Urteil vom 11.9.2013 - I R 77/11 -
Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto, wenn der Betrieb seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt und soweit der Verlust auf sog. Buchverlusten (z.B. Abschreibungen) beruht (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 23. Januar 2008 I R 18/07, BFHE 220, 357, BStBl II 2008, 573).
Sachverhalt:
[1] I. Die Beteiligten streiten im Revisionsverfahren um den…