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Titel: Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen)
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 22.11.2013
Aktenzeichen: IV C 6 – S 2137/09/10004 :003
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Jahresabschluss
Dokumentennummer: 14002726 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2014, Seite 21

Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen)

- BMF, Schreiben vom 22.11.2013 - IV C 6 - S 2137/09/10004 :003 -

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 6. Februar 2013 (BStBl II S. 954)1 entschieden, dass für Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden sind und die in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu dem BMF-Schreiben vom 28. November 2011 (BStBl I S. 1111), wonach Verrechnungsverpflichtungen als Bestandteil bestehender…

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