Titel: Kommunalrechtliche Beanstandung bei Verstoß gegen § 46 EnWG
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 11.09.2013
Aktenzeichen: 10 ME 88/12
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Kommunales Prüfungsrecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
14002725
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2014, Seite 20
Kommunalrechtliche Beanstandung bei Verstoß gegen § 46 EnWG
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.9.2013 - 10 ME 88/12 -1
Leitsätze des Gerichts:
- Die Kommunalaufsichtsbehörde ist berechtigt, gravierende Verstöße gegen § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu beanstanden.
- Bei der Entscheidung über die Vergabe von Konzessionen müssen die Ziele des § 1 EnWG zu mindestens 50% einfließen.
Leitsätze der Redaktion:
- § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG ist so zu verstehen, dass die Ziele des § 1 EnWG zu mindestens 50%, möglicherweise sogar zu 75% in die Auswahlbewertung einfließen müssen.
- Es bleibt offen, ob die Gemeinde ausschließlich…