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Titel: Kommunalrechtliche Beanstandung bei Verstoß gegen § 46 EnWG
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 11.09.2013
Aktenzeichen: 10 ME 88/12
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Kommunales Prüfungsrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 14002725 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2014, Seite 20

Kommunalrechtliche Beanstandung bei Verstoß gegen § 46 EnWG

- OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.9.2013 - 10 ME 88/12 -1

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Kommunalaufsichtsbehörde ist berechtigt, gravierende Verstöße gegen § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu beanstanden.
  2. Bei der Entscheidung über die Vergabe von Konzessionen müssen die Ziele des § 1 EnWG zu mindestens 50% einfließen.

Leitsätze der Redaktion:

  1. § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG ist so zu verstehen, dass die Ziele des § 1 EnWG zu mindestens 50%, möglicherweise sogar zu 75% in die Auswahlbewertung einfließen müssen.
  2. Es bleibt offen, ob die Gemeinde ausschließlich…
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