Titel: Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten – Änderungen im Revisionsrecht
Autor:
RA Michael Brändle
Datum: 01.01.2014
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
14002720
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2014, Seite 17
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten – Änderungen im Revisionsrecht
Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 wurde am 16.10.2013 im Bundesgesetzblatt1 verkündet. Es enthält neben den Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr2 gut versteckt eine nicht unbedeutende Änderung im Revisionsrecht. Bisher kam es immer wieder vor, dass die Revision zurückgenommen oder der Anspruch anerkannt wurde, wenn sich in der mündlichen Verhandlung abzeichnete, dass ein Grundsatzurteil zu Ungunsten der jeweiligen Partei ergeht. Auf diese Weise konnte eine Präzedenzwirkung eines Grundsatzurteils vermieden…