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Titel: Anpassung der Erlösobergrenze – Höhe des Jahresanfangsbestands von Neuanlagen für die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung einer Investitionsmaßnahme
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 11.09.2013
Aktenzeichen: VI-3 Kart 198/12 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Handelsrecht
Dokumentennummer: 14002722 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2014, Seite 18

Anpassung der Erlösobergrenze – Höhe des Jahresanfangsbestands von Neuanlagen für die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung einer Investitionsmaßnahme

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.9.2013 - VI-3 Kart 198/12 (V) -1

Rechtsbeschwerde eingelegt, Az. des BGH: EnVR 78/13

  1. Im Rahmen der Ermittlung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung einer genehmigten Investitionsmaßnahme nach § 23 ARegV i.d.F. vom 22.3.2012 ist für Neuanlagen im ersten Jahr ihrer Kostenwirksamkeit bzw. Aktivierung der Jahresanfangsbestand bei der Mittelwertbildung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 StromNEV nicht mit Null, sondern wegen § 6 Abs. 5 Satz 4 StromNEV in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten in Ansatz zu bringen.
  2. Der Grundsatz der…
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