Titel: Anmerkung: Steuerliches Einlagekonto bei Regiebetrieben – Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresergebnisses
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.09.2013
Aktenzeichen: I R 77/11
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Handelsrecht,
Jahresabschluss,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
14003041
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2014, Seite 24
Anmerkung: Steuerliches Einlagekonto bei Regiebetrieben – Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresergebnisses
- BFH, Urteil vom 11.9.2013 - I R 77/11 -
Anmerkungen:
BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, d.s. Regiebetriebe und Eigenbetriebe, können - im Gegensatz zu rechtsfähigen BgA (Kommunalunternehmen, Zweckverbände) - keine Gewinne auf ein anderes Rechtssubjekt übertragen. Der Gesetzgeber hat daher in § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG die Qualifikation von kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen nicht vom tatsächlichen Zufluss des Gewinns bei der Trägerkörperschaft (Gemeinde) abhängig gemacht. Stattdessen gehören infolge einer Ausschüttungsfiktion bei der jPdöR zu den…