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Titel: Zur Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers für den Netzausbau aufgrund Anschluss von EEG-Anlagen in anderen Netzebenen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 17.07.2013
Aktenzeichen: VI-3 Kart 268/12 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 13002541 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2013, Seite 326

Zur Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers für den Netzausbau aufgrund Anschluss von EEG-Anlagen in anderen Netzebenen

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.7.2013 - VI-3 Kart 268/12 (V) -1

  1. Für die Genehmigungsfähigkeit einer Investitionsmaßnahme eines Verteilernetzbetreibers zur Integration von EEG-Anlagen kommt es im Rahmen des § 23 Abs. 6 ARegV nicht darauf an, dass die EEG-Anlagen unmittelbar an das Netz des investierenden Netzbetreibers angeschlossen sind. Investitionsmaßnahmenfähig sind auch solche Ausbaumaßnahmen, die durch den Zubau von EEG-Anlagen im nachgelagerten Netz eines anderen Netzbetreibers erforderlich werden.
  2. Der von der Bundesnetzagentur mit der Festlegung vom…
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