Titel: Zur Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers für den Netzausbau aufgrund Anschluss von EEG-Anlagen in anderen Netzebenen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 17.07.2013
Aktenzeichen: VI-3 Kart 268/12 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
13002541
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2013, Seite 326
Zur Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers für den Netzausbau aufgrund Anschluss von EEG-Anlagen in anderen Netzebenen
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.7.2013 - VI-3 Kart 268/12 (V) -1
- Für die Genehmigungsfähigkeit einer Investitionsmaßnahme eines Verteilernetzbetreibers zur Integration von EEG-Anlagen kommt es im Rahmen des § 23 Abs. 6 ARegV nicht darauf an, dass die EEG-Anlagen unmittelbar an das Netz des investierenden Netzbetreibers angeschlossen sind. Investitionsmaßnahmenfähig sind auch solche Ausbaumaßnahmen, die durch den Zubau von EEG-Anlagen im nachgelagerten Netz eines anderen Netzbetreibers erforderlich werden.
- Der von der Bundesnetzagentur mit der Festlegung vom…