Titel: Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (§ 6a GrEStG) trotz Nichteinhaltung der Vorbehaltsfrist von 5 Jahren
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Nürnberg
Datum: 27.06.2013
Aktenzeichen: 4 V 1742/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Grunderwerbsteuer
Dokumentennummer:
13002545
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2013, Seite 328
Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (§ 6a GrEStG) trotz Nichteinhaltung der Vorbehaltsfrist von 5 Jahren
- Beschluss des FG Nürnberg vom 27.06.2013 - 4 V 1742/12 -
Hinweis: Das FG Nürnberg hat einer GmbH nach versagter Grunderwerbsteuer-Vergünstigung gemäß § 6a GrEStG den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer für begründet gehalten. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids hinsichtlich der Frage, ob die an sich nicht eingehaltene Vorbehaltensfrist von fünf Jahren nach § 6a Satz 4 GrEStG der Anwendung der Vergünstigungsvorschrift entgegensteht, können nicht…