Titel: Die Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag
Autor:
Brigitte Huber
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 25.09.2013
Aktenzeichen: Az 10 AZR 282/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
13002546
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2013, Seite 328
Die Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag
- BAG, Urteil vom 25.9.2013 - Az 10 AZR 282/12 -
Der Werkvertrag nach § 631 Abs. 1 BGB setzt die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder einen anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg voraus. Im Gegensatz zum Dienstvertrag ist ein bestimmter Arbeitserfolg und nicht nur eine bestimmte Dienstleistung geschuldet. Darüber hinaus liegt kein Werkvertrag vor, wenn der Vertragnehmer in persönlicher Abhängigkeit eine weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit verrichtet.
Der Kläger hat beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) auf diversen…