Titel: Zur Verlegung einer Messeinrichtung auf Verlangen des Anschlussnehmers gegenüber dem Netzbetreiber – sog. Dezentrales Messkonzept
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 12.06.2013
Aktenzeichen: VI-3 Kart 165/12 (V)
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
13002525
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 297
Zur Verlegung einer Messeinrichtung auf Verlangen des Anschlussnehmers gegenüber dem Netzbetreiber – sog. Dezentrales Messkonzept
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.6.2013 - VI-3 Kart 165/12 (V) -1
Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig unter Az.: EnVR 45/13
- Die Verpflichtung des Netzbetreibers nach § 22 Abs. 2 Satz 5 NAV, einer Verlegung der Messeinrichtung bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen zuzustimmen, beschränkt sich nicht auf die Zustimmung zur bloßen »Wegverlegung« vom ursprünglich vorgesehenen Ort. Vielmehr räumt § 22 Abs. 2 Satz 5 NAV dem Anschlussnehmer die Möglichkeit ein, zugleich einen konkreten Alternativort zu verlangen.
- Ein dezentrales Messkonzept, bei dem der Stromzähler als…