Titel: Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer Wirtschaftlichkeitsklausel in einem Erdgas - liefervertrag
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 23.01.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 47/12
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
13002523
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 295
Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer Wirtschaftlichkeitsklausel in einem Erdgas - liefervertrag
- Urteil des BGH vom 23.1.2013 - VIII ZR 47/12 -1
Leitsätze der Redaktion:
- Eine Festpreisvereinbarung als Ergebnis monatelanger Verhandlungen hat Vorrang vor einer AGB-mäßigen Wirtschaftlichkeitsklausel.
- Die gilt insbesondere dann, wenn dem Letztverbraucher vom Energielieferanten alternativ ein indizierter Preis angeboten wird, der Letztverbraucher sich aber für den Festpreis entscheidet.
- Auch starke Schwankungen des Erdgaspreises gehören zum unternehmerischen Risiko der davon benachteiligten Partei, die dieses Risiko bewusst eingegangen ist.
- Individuelle Vereinbarungen…