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Titel: Kontrolle von Erdkabeln durch Netzbetreiber, Aufklärungspflichten des Netzbetreibers
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 13.03.2013
Aktenzeichen: 11 U 145/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002524 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 297

Kontrolle von Erdkabeln durch Netzbetreiber, Aufklärungspflichten des Netzbetreibers

- Beschlüsse des OLG Hamm vom 13.3.2013 und vom 8.5.2013 - 11 U 145/12 -1

Ein Stromversorger haftet nicht für einen Überspannungsschaden des Kunden, weil er erdverlegte Stromkabel nicht regelmäßig kontrolliert hat.

Anmerkung:

Das OLG ließ die Frage offen, ob der Netzbetreiber seine Anschlussnutzer über die Gefahren durch Überspannungen aufklären muss, weil es im konkreten Fall die Kausalität einer möglichen Verletzung von Aufklärungspflichten verneinte. Die Vorinstanz2 war hingegen noch mit ausführlicher Begründung der Meinung, der Netzbetreiber sei verpflichtet, auf das…

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