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Titel: Keine volle Steuerfreiheit von Aufwands - entschädigungen und Sitzungsgeldern eines ehrenamtlichen Vorsitzenden einer Gemeindevertretung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 24.06.2013
Aktenzeichen: 3 K 2837/11 – rkr
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 13002530 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 305

Keine volle Steuerfreiheit von Aufwands - entschädigungen und Sitzungsgeldern eines ehrenamtlichen Vorsitzenden einer Gemeindevertretung

- Urteil des FG Hessen vom 24.06.2013 - 3 K 2837/22 - rkr -

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, die ein ehrenamtliches Mitglied einer Gemeindevertretung, das auch gleichzeitig deren Vorsitzender ist, aufgrund der gemeindlichen Entschädigungssatzung in einer jährlichen Höhe von 2.792 EUR bis zu 2.942 EUR erhält, sind in Hessen nicht in voller Höhe nach § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Aktenzeichen: 3 K 2837/11).

Der Kläger war in den Streitjahren 2007 bis 2009 ehrenamtliches Mitglied und…

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