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Titel: Keine Verpflichtung zur Mitteilung der Ablehnungsgründe bei Erfüllung der Schwerbehindertenquote
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 21.02.2013
Aktenzeichen: 8 AZR 180/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 13002533 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 307

Keine Verpflichtung zur Mitteilung der Ablehnungsgründe bei Erfüllung der Schwerbehindertenquote

- BAG, Urteil vom 21.2.2013 - 8 AZR 180/12 -

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Beteiligten unverzüglich i.S.d. § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX über die Gründe seiner Auswahlentscheidung bei Bewerbungen zu unterrichten, wenn er die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nach § 71 Abs. 1 SGB IX erfüllt.

Die schwerbehinderte Klägerin macht Entschädigungsansprüche nach dem AGG wegen einer angeblichen Diskriminierung geltend. Zur Begründung ihres Anspruchs führt sie an, dass der Arbeitgeber gegen § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX verstoßen habe, indem er nicht unverzüglich die…

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