Titel: Keine Verpflichtung zur Mitteilung der Ablehnungsgründe bei Erfüllung der Schwerbehindertenquote
Autor:
RA André A. Schiepel
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 21.02.2013
Aktenzeichen: 8 AZR 180/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
13002533
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 307
Keine Verpflichtung zur Mitteilung der Ablehnungsgründe bei Erfüllung der Schwerbehindertenquote
- BAG, Urteil vom 21.2.2013 - 8 AZR 180/12 -
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Beteiligten unverzüglich i.S.d. § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX über die Gründe seiner Auswahlentscheidung bei Bewerbungen zu unterrichten, wenn er die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nach § 71 Abs. 1 SGB IX erfüllt.
Die schwerbehinderte Klägerin macht Entschädigungsansprüche nach dem AGG wegen einer angeblichen Diskriminierung geltend. Zur Begründung ihres Anspruchs führt sie an, dass der Arbeitgeber gegen § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX verstoßen habe, indem er nicht unverzüglich die…