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Titel: Kein § 315 BGB für den anfänglich vereinbarten Fernwärmepreis
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 17.10.2012
Aktenzeichen: VIII ZR 292/11
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002522 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 295

Kein § 315 BGB für den anfänglich vereinbarten Fernwärmepreis

- Urteil des BGH vom 17.10.2012 - VIII ZR 292/11 -1

Leitsätze des Gerichts:

  1. Als »gleichartige Versorgungsverhältnisse« im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV kommen in erster Linie die von dem Fernwärmeversorger in dem Versorgungsgebiet geschlossenen Fernwärmelieferungsverträge mit anderen Endabnehmern in Betracht (Fortführung von Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, WuM 2006, 207).
  2. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV bestimmte Preise für die Lieferung von Fernwärme unterliegen nicht der gerichtlichen Billigkeitskontrolle in entsprechender Anwendung…
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