Titel: Annahmeverzugslohn für Pausenzeiten bei unwirksamer Betriebsvereinbarung
Autor:
RA André A. Schiepel
Behörde / Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 26.04.2013
Aktenzeichen: 4 Sa 1120/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
13002532
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 306
Annahmeverzugslohn für Pausenzeiten bei unwirksamer Betriebsvereinbarung
- LAG Köln, Urteil vom 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12 -
Der Arbeitgeber kommt in Annahmeverzug, wenn er im mitbestimmten Betrieb ohne ausreichende Regelung Pausen anordnet.
Der Kläger macht in der Berufungsinstanz die Bezahlung von Pausenzeiten geltend. Er stützt sich dabei auf Annahmeverzug und geht davon aus, dass die Betriebsvereinbarung, die die Beklagte abgeschlossen hatte, bezüglich der darin enthaltenden Pausenregelung unwirksam ist. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass die Ruhepausen in dem Zeitkorridor zwischen der 2. und dem Ende der 7. Arbeitsstunde zu nehmen…