Titel: Reverse-Charge-Verfahren bei Energielieferungen ab 1.9.2013 – USt-Voranmeldung
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 01.08.2013
Aktenzeichen: IV D3 – S 7344/12/10002
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
13002517
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 279
Reverse-Charge-Verfahren bei Energielieferungen ab 1.9.2013 – USt-Voranmeldung
- Schreiben des BFM vom 1.8.2013 - IV D3 - S 7344/12/10002 -1
§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG wurde mit Wirkung zum 1.9.2013 dahingehend ergänzt, als dass nach dem neuen lit. b) nunmehr auch »Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität« dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen.2 Bei Lieferungen von Erdgas schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, der Lieferungen von Erdgas erbringt (§ 13 b Abs. 5 Satz 3 UStG). Bei Lieferungen von Elektrizität schuldet der Leistungsempfänger in den Fällen die Steuer, in denen der liefernde…