Titel: Pflicht zum Berichtigungsschreiben bei grob irreführenden Behauptungen gegenüber dem Energiekunden
Behörde / Gericht:
Kammergericht Berlin
Datum: 27.03.2013
Aktenzeichen: 5 U 112/11
Gesetz: UWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Wettbewerbs-/Kartellrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
13002512
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 275
Pflicht zum Berichtigungsschreiben bei grob irreführenden Behauptungen gegenüber dem Energiekunden
- Urteil des KG Berlin vom 27.3.2013 - 5 U 112/11 -1
Leitsatz der Redaktion:
Bei einer systematischen, groben Irreführung des Verbrauchers durch einen Stromlieferanten über die zivilrechtliche Rechtslage in einem bestehenden Energielieferungsvertrag kommt ein Folgenbeseitigungsanspruch in Form eines Berichtigungsschreibens in Betracht.
Sachverhalt (zusammengefasst):
Ein Stromlieferant2 verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die Laufzeit von Stromlieferungsverträgen 12 bzw. 24 Monate betrug. Die Verträge konnten von beiden Vertragsparteien zum Ablauf der…