Titel: Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD ist unzulässige Arbeitnehmerüberlassung
Autor:
RAin Dr. Jutta Cantauw
Behörde / Gericht:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (in Stuttgart)
Datum: 17.04.2013
Aktenzeichen: 4 TaBV 7/12
Gesetz: TVöD
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
13002519
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 280
Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD ist unzulässige Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.4.2013 - 4 TaBV 7/12 -
Das LAG Baden-Württemberg hat entschieden, dass es sich bei der dauerhaften Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD um eine unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung handelt.
In dem Beschlussverfahren streiten eine Klinik und deren Betriebsrat um Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1, 2, 3 und 6 BetrVG in Bezug auf Mitarbeiter, die die Klinik gem. § 4 Abs. 3 TVöD an ein zur gleichen Klinikgruppe gehörendes Unternehmen gestellt hat. Nach § 4 Abs. 3 TVöD haben Beschäftigte, deren Aufgaben zu einem…