Titel: Bayerisches Kommunalabgabengesetz ermöglicht die Abschreibung von den Wiederbeschaffungszeitwerten
Datum: 01.08.2013
Gesetz: KAG Bayern
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Betriebswirtschaft,
Konzessionsabgaberecht,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
13002516
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 278
Bayerisches Kommunalabgabengesetz ermöglicht die Abschreibung von den Wiederbeschaffungszeitwerten
Mit Wirkung zum 1. August 2013 ist in Bayern das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 8.7.2013 in Kraft getreten. Angepasst wurde im Wesentlichen der die Bemessung der Benutzungsgebühren regelnde Art. 8 Abs. 3 KAG.
Nach bisheriger Rechtslage errechneten sich die kalkulatorischen Abschreibungen gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG von den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, die nicht bereits über Beiträge oder sonstige Entgelte gedeckt sind. Das führte dazu, dass für die Ermittlung der Gebührenhöhe die in der Vergangenheit verauslagten und…