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Titel: Anlass und Modus der Preisanpassung sind in Sondervertrag zu beschreiben
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 31.07.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 162/09
Gesetz: BGB AVBGasV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002509 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 272

Anlass und Modus der Preisanpassung sind in Sondervertrag zu beschreiben

- Urteil des BGH vom 31.7.2013 - VIII ZR 162/09 -1

Leitsätze des Gerichts:

1. …2

2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, die für das Vertragsverhältnis mit Normsonderkunden eine Preisanpassung oder ein einseitiges Preisänderungsrecht des Energieversorgungsunternehmens in der Weise regeln, dass sie die unmittelbare Anwendbarkeit der AVBGasV oder ein mit § 4 AVBGasV in jeder Hinsicht gleichlautendes Änderungsrecht vorsehen, halten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand (im Anschluss an EuGH, RIW 2013, 2993 - RWE…

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