Titel: Zur Abrechnungskorrektur gemäß § 18 Abs.1 GasGVV
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Nürnberg (Bayern)
Datum: 08.04.2013
Aktenzeichen: 1 U 1100/11
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
13002484
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2013, Seite 243
Zur Abrechnungskorrektur gemäß § 18 Abs.1 GasGVV
- Beschluss des OLG Nürnberg vom 8.4.2013 - 1 U 1100/11 -1
Aus den Gründen:
- … Allerdings vertritt der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung, dass sich der Versorger, der den Kunden aus dessen Sicht tatsächlich - also ohne dass es zu einer Änderung des Vertrags kommt - zu den Tarifen eines Sonderkundenvertrags beliefert, an dem dadurch zurechenbar erzeugten Rechtsschein festhalten lassen muss und deshalb seine Ansprüche nicht mehr auf ein Preisänderungsrecht aus dem Grundversorgungstarif stützen kann. …
- Die Berufungsführerin…