Titel: Kenntnis des Lieferanten von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Karlsruhe (mit Außenstelle in Freiburg im Breisgau) (Baden-Württemberg)
Datum: 02.12.2011
Aktenzeichen: 14 U 166/08
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Insolvenzrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
13002481
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2013, Seite 242
Kenntnis des Lieferanten von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden
- Urteil des OLG Karlsruhe vom 2.12.2011 - 14 U 166/08 -1
Leitsätze der Redaktion:
- Zahlt der gewerbliche Schuldner unter dem Druck einer angedrohten und unmittelbar bevorstehenden Stromabschaltung,
- ist die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO offensichtlich,
- muss sich dem Lieferanten die Erkenntnis aufdrängen, dass der Schuldner gerade ihn bevorzugt befriedigt, weil er andernfalls mit der sofortigen Einstellung des Betriebes rechnen müsste.
- Bei schleppenden und jeweils nur unter dem Druck einer angedrohten Stromsperre erfolgenden…