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Titel: Kenntnis des Lieferanten von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe (mit Außenstelle in Freiburg im Breisgau) (Baden-Württemberg)
Datum: 02.12.2011
Aktenzeichen: 14 U 166/08
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Insolvenzrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002481 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2013, Seite 242

Kenntnis des Lieferanten von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden

- Urteil des OLG Karlsruhe vom 2.12.2011 - 14 U 166/08 -1

Leitsätze der Redaktion:

  1. Zahlt der gewerbliche Schuldner unter dem Druck einer angedrohten und unmittelbar bevorstehenden Stromabschaltung,
  2. ist die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO offensichtlich,
  3. muss sich dem Lieferanten die Erkenntnis aufdrängen, dass der Schuldner gerade ihn bevorzugt befriedigt, weil er andernfalls mit der sofortigen Einstellung des Betriebes rechnen müsste.
  4. Bei schleppenden und jeweils nur unter dem Druck einer angedrohten Stromsperre erfolgenden…
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