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Titel: Zur Netzkostenbefreiung stromintensiver Unternehmen - § 19 StromNEV-Umlage - Anmerkung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 06.03.2013
Aktenzeichen: VI-3 Kart 65/12 (V)
Gesetz: StromNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 13002445 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2013, Seite 217

Zur Netzkostenbefreiung stromintensiver Unternehmen - § 19 StromNEV-Umlage - Anmerkung

Anmerkung der Redaktion:

Hintergrund des Beschlusses ist die Beschwerde der betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 14.12.2011 - BK 8-11/024, mit der diese gegenüber allen Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen Einzelheiten der »§ 19 StromNEV-Umlage in Abweichung von § 17 Abs. 8 StromNEV« festgelegt hat. Bereits zuvor gab es zwei Eilanträge gegen die Festlegung, die jedoch angesichts der zahlreichen Rechtsfragen zurückgewiesen wurden (Beschlüsse des Senats vom 14.11.2012 - VI-3 Kart 65/12 (V), VI-3 Kart 14/12 (V)). In der…

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