Titel: Zur Korrektur von Daten im Rahmen der Genehmigung eines Erweiterungsfaktors nach der ARegV
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.01.2013
Aktenzeichen: VI-3 Kart 60/11
Gesetz: ARegV
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
13002446
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2013, Seite 217
Zur Korrektur von Daten im Rahmen der Genehmigung eines Erweiterungsfaktors nach der ARegV
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.1.2013 - VI-3 Kart 60/111 -
- Eine im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung eines Erweiterungsfaktors gem. §§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 S. 2 und 10 ARegV vorgenommene Korrektur der für das Basisjahr im Rahmen der Strukturdatenabfrage zum Effizienzvergleich vom Netzbetreiber angegebenen Werte widerspricht dem Regelungskonzept der ARegV und ist daher unzulässig.
- Eine Korrektur der auf den Antragszeitpunkt bezogenen Strukturdaten (Istwerte) ist im Rahmen des laufenden Verfahrens auf Genehmigung eines Erweiterungsfaktors auch noch nach Ablauf…