Titel: Keine Berrechnung von öffentlich-rechtlichen Gebühren durch Stadtwerk in NRW
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 31.01.2013
Aktenzeichen: 9 E 1060/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abgabenordnung,
Kommunales Haushaltsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
13002448
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2013, Seite 219
Keine Berrechnung von öffentlich-rechtlichen Gebühren durch Stadtwerk in NRW
- Beschluss des OVG NRW (Münster) vom 31.1.2013 - 9 E 1060/121 -
Leitsätze der Redaktion:
- Ergeht ein Abwasserbescheid in der Weise, dass zwar eine Behörde als Entscheidungsträger ausgewiesen wird, hat die Entscheidung intern aber - auf Veranlassung der Behörde - ein Privater getroffen, ohne dass das maßgebliche Landesrecht dies zulässt, ist der Bescheid zwar wirksam, aber rechtswidrig.
- Wird ein »Bescheid« von dem Privaten, wenngleich ggf. auch auf Anweisung der Behörde, erlassen und tritt dieser Private nach außen als Entscheidungsträger in Erscheinung, handelt sich um…