Titel: Gaslieferverträge, die eine Überweisung nur auf den Jahresbetrag zulassen, sind gegenüber Sonder-Haushaltskunden unwirksam
Autor:
RA Florian Ball
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 05.06.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 131/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
13002442
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2013, Seite 216
Gaslieferverträge, die eine Überweisung nur auf den Jahresbetrag zulassen, sind gegenüber Sonder-Haushaltskunden unwirksam
- Urteil des BGH vom 5.6.2013 - VIII ZR 131/121 -
Die von einem Energieversorger in Gaslieferungsverträgen mit Sonderkunden verwendete Formularklausel:
„Sämtliche Rechnungsbeträge sind (...) ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder von Jahreszahlern mittels Überweisung zu zahlen“
ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie dem wesentlichen Grundgedanken des § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 EnWG widerspricht.
Anmerkung der Redaktion:
Im konkreten Fall hatten die Stadtwerke Bochum von monatlichen Zahlern eine Einzugsermächtigung…