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Titel: Verjährbarkeit von Kommunalabgabenforderungen bei rückwirkenden Satzungen
Behörde / Gericht: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 05.03.2013
Aktenzeichen: – 1 BvR 2457/08 -
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abgabenordnung, Kommunales Haushaltsrecht, Recht der kommunalen Betriebe, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 13002386 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2013, Seite 185

Verjährbarkeit von Kommunalabgabenforderungen bei rückwirkenden Satzungen

- Beschluss des BVerfG vom 5.3.2013 - 1 BvR 2457/081 -

Das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt Regelungen, die sicherstellen, dass Ab gaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können. Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob…

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