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Titel: Diskriminierung von Schwerbehinderten bei der Bewerbung im öffentlichen Dienst
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 24.01.2013
Aktenzeichen: – 8 AZR 188/12 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 13002390 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2013, Seite 194

Diskriminierung von Schwerbehinderten bei der Bewerbung im öffentlichen Dienst

- BAG, Urteil vom 24.1.2013 - 8 AZR 188/12 -

Der Umstand, dass der öffentliche Arbeitgeber es entgegen § 82 Satz 2 SGB IX unterlässt, den schwerbehinderten Arbeitnehmer zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, ist eine nach § 22 AGG geeignete Tatsache, die für das Vorliegen einer Diskriminierung spricht. Der öffentliche Arbeitgeber muss jeden einzelnen, nicht offensichtlich ungeeigneten schwer behinderten Bewerber, zu einem Vorstellungsgespräch einladen.

Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von 5.592,00 €.

Die Bundesanstalt…

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