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Titel: Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.05.2013
Aktenzeichen: – 10 AZR 325/12 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 13002391 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2013, Seite 195

Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung

- BAG, Urteil vom 15.5.2013 - 10 AZR 325/12 -

Das BAG hat entschieden, dass bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart gilt.

Im Arbeitsvertrag der Klägerin, einer außertariflichen Mitarbeiterin mit einem Jahresgehalt von ca. € 95.000, war vereinbart, dass diese auch »außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig … werden« musste. Weitere Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit enthielt der Vertrag nicht. Nachdem im Herbst 2010 angeblich nahezu 700 Minusstunden aufgelaufen waren, wurde die Klägerin aufgefordert, täglich…

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