Titel: Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
Autor:
RAin Dr. Jutta Cantauw
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.05.2013
Aktenzeichen: – 10 AZR 325/12 –
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
13002391
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2013, Seite 195
Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
- BAG, Urteil vom 15.5.2013 - 10 AZR 325/12 -
Das BAG hat entschieden, dass bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart gilt.
Im Arbeitsvertrag der Klägerin, einer außertariflichen Mitarbeiterin mit einem Jahresgehalt von ca. € 95.000, war vereinbart, dass diese auch »außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig … werden« musste. Weitere Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit enthielt der Vertrag nicht. Nachdem im Herbst 2010 angeblich nahezu 700 Minusstunden aufgelaufen waren, wurde die Klägerin aufgefordert, täglich…