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Titel: BGH zur Veranlassung i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AVBWasserV
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 06.02.2013
Aktenzeichen: – VIII ZR 354/111 –
Gesetz: AVBWasserV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wasserrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002365 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2013, Seite 158

BGH zur Veranlassung i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AVBWasserV

- Urteil des BGH vom 6.2.2013 - VIII ZR 354/111 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Aus § 3 AVBWasserV ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung des Anschlussnehmers, seinen gesamten Wasserbedarf im vereinbarten Umfang bei dem Wasserversorgungsunternehmen zu decken.
  2. Kann das Wasserversorgungsunternehmen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 AVBWasserV verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, so hat der Anschlussnehmer seine Kundenanlage an die neue…
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