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Titel: Betreiber der Kundenanlage ist für die Gewährung des Zugangs zwecks Belieferung des Letztverbrauchers verantwortlich
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.01.2013
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 163/11 (V) -
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 13002366 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2013, Seite 158

Betreiber der Kundenanlage ist für die Gewährung des Zugangs zwecks Belieferung des Letztverbrauchers verantwortlich

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.1.2013 - VI-3 Kart 163/11 (V)* -

  1. Der Betreiber einer Kundenanlage hat den unentgeltlichen Zugang zum Letztverbraucher sicherzustellen, denn er hat die Kundenanlage dem Energielieferanten diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Durchleitung zur Verfügung zu stellen. Er ist daher auch verpflichtet, die dafür notwendigen nachgelagerten Zählpunkte für den Zugang zu diesem bereitzustellen; er hat sie zu betreiben und zu verwalten.
  2. Ergänzend dazu sieht § 20 Abs. 1d EnWG allein vor, dass der Betreiber des Energieversorgungsnetzes, an das…
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