Titel: Außerhalb der Grundversorgung stets Sonder-KA bei Erdgas
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 06.11.2012
Aktenzeichen: – KVR 54/11 – Gasversorgung Ahrensburg -
Gesetz: EnWG, KAV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
13002367
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2013, Seite 158
Außerhalb der Grundversorgung stets Sonder-KA bei Erdgas
- Beschluss des BGH vom 6.11.2012 - KVR 54/11 - Gasversorgung Ahrensburg** -
Leitsätze der Redaktion:
- Für die Bestimmungen über die Wegenutzung (§ 46 EnWG) und die Konzessionsabgabe (§ 48 EnWG, KAV) besteht eine Doppelzuständigkeit von BKartA und BNetzA.
- In der Berechnung unzulässig überhöhter Konzessionsabgaben durch den Netzbetreiber kann ein nach § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 GWB verbotener Behinderungsmissbrauch zum Nachteil anderer Gaslieferanten liegen.
- Bei der Abgrenzung von Tarif- und Sondervertragskunden nach § 1 Abs. 3 und 4 KAV kommt es nicht auf das Abnahmeverhalten,…