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Titel: Außerhalb der Grundversorgung stets Sonder-KA bei Erdgas
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 06.11.2012
Aktenzeichen: – KVR 54/11 – Gasversorgung Ahrensburg -
Gesetz: EnWG, KAV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer: 13002367 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2013, Seite 158

Außerhalb der Grundversorgung stets Sonder-KA bei Erdgas

- Beschluss des BGH vom 6.11.2012 - KVR 54/11 - Gasversorgung Ahrensburg** -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Für die Bestimmungen über die Wegenutzung (§ 46 EnWG) und die Konzessionsabgabe (§ 48 EnWG, KAV) besteht eine Doppelzuständigkeit von BKartA und BNetzA.
  2. In der Berechnung unzulässig überhöhter Konzessionsabgaben durch den Netzbetreiber kann ein nach § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 GWB verbotener Behinderungsmissbrauch zum Nachteil anderer Gaslieferanten liegen.
  3. Bei der Abgrenzung von Tarif- und Sondervertragskunden nach § 1 Abs. 3 und 4 KAV kommt es nicht auf das Abnahmeverhalten,…
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