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Titel: Zur gestellten Vergabebedingung einer »rechtsverbindlichen« Unterzeichnung und zur Aufhebung einer Ausschreibung wegen Überschreitung des geschätzten Auftragswerts
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 20.11.2012
Aktenzeichen: – X ZR 108/10 – Friedhofserweiterung –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 13002346 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2013, Seite 129

Zur gestellten Vergabebedingung einer »rechtsverbindlichen« Unterzeichnung und zur Aufhebung einer Ausschreibung wegen Überschreitung des geschätzten Auftragswerts

- Urteil des BGH vom 20.11.2012 - X ZR 108/10 - Friedhofserweiterung -

  1. Der Erklärungswert der vom öffentlichen Auftraggeber vorformulierten Vergabeunterlagen ist gemäß den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden, auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter abstellenden Grundsätzen zu ermitteln.
  2. Der gestellten Vergabebedingung einer »rechtsverbindlichen « Unterzeichnung des Angebots kommt lediglich der Erklärungsgehalt zu, dass der Unterzeichner bei Angebotsabgabe über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt haben muss.
  3. Wann die Aufhebung…
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