Titel: Zur gestellten Vergabebedingung einer »rechtsverbindlichen« Unterzeichnung und zur Aufhebung einer Ausschreibung wegen Überschreitung des geschätzten Auftragswerts
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 20.11.2012
Aktenzeichen: – X ZR 108/10 – Friedhofserweiterung –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
13002346
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2013, Seite 129
Zur gestellten Vergabebedingung einer »rechtsverbindlichen« Unterzeichnung und zur Aufhebung einer Ausschreibung wegen Überschreitung des geschätzten Auftragswerts
- Urteil des BGH vom 20.11.2012 - X ZR 108/10 - Friedhofserweiterung -
- Der Erklärungswert der vom öffentlichen Auftraggeber vorformulierten Vergabeunterlagen ist gemäß den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden, auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter abstellenden Grundsätzen zu ermitteln.
- Der gestellten Vergabebedingung einer »rechtsverbindlichen « Unterzeichnung des Angebots kommt lediglich der Erklärungsgehalt zu, dass der Unterzeichner bei Angebotsabgabe über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt haben muss.
- Wann die Aufhebung…