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Titel: Verstoß gegen Ausschreibungspflicht gibt Anlass zur Klärung der Angemessenheit der Erschließungskosten für ein Grundstück
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 30.01.2013
Aktenzeichen: – BVerwG 9 C 11.11 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Sonstiges Kommunalrecht, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 13002345 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2013, Seite 128

Verstoß gegen Ausschreibungspflicht gibt Anlass zur Klärung der Angemessenheit der Erschließungskosten für ein Grundstück

- Urteil des BVerwG vom 30.1.2013 - BVerwG 9 C 11.11 -1

  1. Aus der Entscheidung der Gemeinde, die Erschließung auf einen Dritten zu übertragen, der sie in »Fremdregie« durchführt, folgt kein Verbot, in den Erschließungsvertrag eine Kostenvereinbarung aufzunehmen, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde begründet und auf diesem Weg eine vorteilsgerechte Belastung des Fremdanliegers mit Erschließungskosten ermöglicht (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12 < 22 f. >).
  2. Der Einwand, bei…
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