Titel: Parallelgestaltung zu Grundversorgungsverträgen lässt Missbrauchskontrolle des Preisanpassungsrechts in Sonderverträgen nicht entfallen
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 21.03.2013
Aktenzeichen: – C-92/11 –
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
13002347
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2013, Seite 131
Parallelgestaltung zu Grundversorgungsverträgen lässt Missbrauchskontrolle des Preisanpassungsrechts in Sonderverträgen nicht entfallen
- Urteil des EuGH vom 21.3.2013 - C-92/11 -1
- Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. Achim-Rüdiger Börner, Köln -
Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 21.3.2013 (Rs. C- 92/11; vgl. auch dessen Pressemitteilung 36/13 vom 21.3.2013) auf Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs über die Vereinbarkeit der Preisänderungsklausel in Erdgaslieferverträgen, die die deutsche gesetzliche Rechtslage für Grundversorgungsverträge wiederholt, entschieden, dass eine derartige Parallelgestaltung zu einer anderen Vertragskategorie nicht ausreicht, um die Klausel der…