Titel: Berücksichtigung öffentlicher Bediensteter bei Freistellung nach § 38 BetrVG
Autor:
RA André A. Schiepel
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 27.10.2012
Aktenzeichen: – 7 ABR 17/11 –
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
13002352
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2013, Seite 139
Berücksichtigung öffentlicher Bediensteter bei Freistellung nach § 38 BetrVG
- BAG, Beschluss vom 27.10.2012 - 7 ABR 17/11 -
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, sind bei der Anzahl der Freistellungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu berücksichtigen.
Die Betriebsparteien stritten in dem vom BAG zu entscheidenden Fall über die Anzahl der nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder. Der Betriebsrat ging davon aus, dass die Zahl der freizustellenden Mitglieder höher sei, da zu der Belegschaft auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gehörten.
Das BAG bestätigte…