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Titel: Leiharbeitnehmer zählen für Betriebsratsgröße beim Entleiher
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 13.03.2013
Aktenzeichen: – 7 ABR 69/11 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 13002319 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 111

Leiharbeitnehmer zählen für Betriebsratsgröße beim Entleiher

- BAG, Urteil vom 13.3.2013 - 7 ABR 69/11 -

Das BAG hat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der für die Größe eines Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer grundsätzlich mit zu berücksichtigen sind.

Nach § 9 Satz 1 BetrVG richtet sich die Zahl der Mitglieder eines Betriebsrats nach der Anzahl der im jeweiligen Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer. Bei 5 bis 100 Arbeitnehmern kommt es zusätzlich darauf an, ob die in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer auch wahlberechtigt sind.

Nach § 7 Satz 2 sind…

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