Titel: Leiharbeitnehmer zählen für Betriebsratsgröße beim Entleiher
Autor:
RAin Dr. Jutta Cantauw
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 13.03.2013
Aktenzeichen: – 7 ABR 69/11 –
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
13002319
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 111
Leiharbeitnehmer zählen für Betriebsratsgröße beim Entleiher
- BAG, Urteil vom 13.3.2013 - 7 ABR 69/11 -
Das BAG hat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der für die Größe eines Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer grundsätzlich mit zu berücksichtigen sind.
Nach § 9 Satz 1 BetrVG richtet sich die Zahl der Mitglieder eines Betriebsrats nach der Anzahl der im jeweiligen Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer. Bei 5 bis 100 Arbeitnehmern kommt es zusätzlich darauf an, ob die in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer auch wahlberechtigt sind.
Nach § 7 Satz 2 sind…