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Titel: Kein genereller Entfernungsanspruch von berechtigten Abmahnungen aus der Personalakte allein aufgrund Zeitablaufs
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 19.07.2012
Aktenzeichen: – 2 AZR 782/11 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 13002318 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 111

Kein genereller Entfernungsanspruch von berechtigten Abmahnungen aus der Personalakte allein aufgrund Zeitablaufs

- BAG, Urteil vom 19.7.2012 - 2 AZR 782/11 -

Ein Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus der Personalakte nur dann verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist.

Eine Arbeitnehmerin war von ihrem Arbeitgeber wegen verschiedener Verstöße abgemahnt worden. Die Arbeitnehmerin behauptete, dass die Abmahnungen zu Unrecht erteilt worden seien und verlangte die Entfernung der Abmahnungen aus der Personalakte.

Die Vorinstanzen hatten diesem Antrag der Arbeitnehmerin stattgegeben, wobei…

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