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Titel: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes; Neuregelung des Spitzenausgleichs ab dem 1. Januar 2013
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 24.01.2013
Aktenzeichen: – III B 6 – V 8105/12/10001 :003, DOK 2013/0066684 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energiesteuer, Stromsteuer
Dokumentennummer: 13002314 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 105

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes; Neuregelung des Spitzenausgleichs ab dem 1. Januar 2013

- Schreiben des BMF vom 24.1.2013 - III B 6 - V 8105/12/10001 :003, DOK 2013/0066684 -

Die Neuregelung des Spitzenausgleichs in § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz ist mit der beihilferechtlichen Freistellungsanzeige bei der Europäischen Kommission am 1. Januar 2013 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 19. Dezember 2012, BGBl. I S. 2725). Damit kann für die Jahre 2013 bis 2022 der neu geregelte Spitzenausgleich gewährt werden, der u.a. die Einführung von Energiemanagement-, Umweltmanagement- oder alternativen Systemen in den begünstigten Unternehmen zur…

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