Titel: Bei Einspeisung auf Hochspannungsebene scheitert die Genehmigung eines Investitionsbudgets nicht an dem von der BNetzA näher ausgestalteten Vorrang des Erweiterungsfaktors
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 05.09.2012
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 58/11 (V) -
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
13002312
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 104
Bei Einspeisung auf Hochspannungsebene scheitert die Genehmigung eines Investitionsbudgets nicht an dem von der BNetzA näher ausgestalteten Vorrang des Erweiterungsfaktors
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5.9.2012 - VI-3 Kart 58/11 (V)1 -
Rechtsbeschwerde anhängig beim BGH unter Az. EnVR 61/12.
- Durch den mit Festlegung vom 8. September 2010 - BK 8- 10/004 - geschaffenen Parameter »Anzahl der Einspeisepunkte dezentraler Erzeugungsanlagen« sollen typische Einspeisekonstellationen in Verteilernetzen erfasst werden, also üblicherweise anzuschließende Erzeugungsanlagen mit begrenzter Leistung sowie EEG-Anlagen.
- Die Einspeisung auf Hochspannungsebene ist keine solche typische Einspeisekonstellation, so dass die Genehmigung eines…