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Titel: Bei Einspeisung auf Hochspannungsebene scheitert die Genehmigung eines Investitionsbudgets nicht an dem von der BNetzA näher ausgestalteten Vorrang des Erweiterungsfaktors
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 05.09.2012
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 58/11 (V) -
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 13002312 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 104

Bei Einspeisung auf Hochspannungsebene scheitert die Genehmigung eines Investitionsbudgets nicht an dem von der BNetzA näher ausgestalteten Vorrang des Erweiterungsfaktors

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5.9.2012 - VI-3 Kart 58/11 (V)1 -

Rechtsbeschwerde anhängig beim BGH unter Az. EnVR 61/12.

  1. Durch den mit Festlegung vom 8. September 2010 - BK 8- 10/004 - geschaffenen Parameter »Anzahl der Einspeisepunkte dezentraler Erzeugungsanlagen« sollen typische Einspeisekonstellationen in Verteilernetzen erfasst werden, also üblicherweise anzuschließende Erzeugungsanlagen mit begrenzter Leistung sowie EEG-Anlagen.
  2. Die Einspeisung auf Hochspannungsebene ist keine solche typische Einspeisekonstellation, so dass die Genehmigung eines…
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