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Titel: Zu Lösungsklauseln in Energielieferverträgen im Insolvenzfall
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 15.11.2012
Aktenzeichen: – IX ZR 169/11 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002277 ebenso Versorgungswirtschaft 03/2013, Seite 72

Zu Lösungsklauseln in Energielieferverträgen im Insolvenzfall

Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam.

- Urteil des BGH vom 15.11.2012 - IX ZR 169/11 -

Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam.

Sachverhalt:

Die Klägerin hatte am 17./20. Februar 2004 mit der A. GmbH (fortan: Schuldnerin) einen Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie geschlossen. Der Vertrag sollte zunächst für ein…

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