Titel: Zu Lösungsklauseln in Energielieferverträgen im Insolvenzfall
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 15.11.2012
Aktenzeichen: – IX ZR 169/11 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
13002277
ebenso Versorgungswirtschaft 03/2013, Seite 72
Zu Lösungsklauseln in Energielieferverträgen im Insolvenzfall
Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam.
- Urteil des BGH vom 15.11.2012 - IX ZR 169/11 -
Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam.
Sachverhalt:
Die Klägerin hatte am 17./20. Februar 2004 mit der A. GmbH (fortan: Schuldnerin) einen Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie geschlossen. Der Vertrag sollte zunächst für ein…