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Titel: Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Niedersachsen
Datum: 27.07.2012
Aktenzeichen: – S 7106 – 283 – St 171 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: EU-Recht, Körperschaftssteuer/SolZ, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 13002282 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2013, Seite 78

Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

- Verfügung der OFD Niedersachsen vom 27.7.2012 - S 7106 - 283 - St 171 -

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) handelt nur dann als Unternehmerin, wenn sie im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG) tätig ist (§ 2 Abs. 3 UStG). Mithin ist sie keine Unternehmerin, wenn ihre Tätigkeit nach körperschaftsteuerlichen Grundsätzen nicht als Betrieb gewerblicher Art, sondern als Vermögensverwaltung oder Beistandsleistung zu beurteilen ist.

Nach den BFH-Urteilen vom

  • 20. August 2009 - V R 70/05
  • 20 August 2009 - V R 30/06
  • 17. März 2010 -…
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